Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entgegen den vorstehenden Bestimmungen wird das von den innerstaatlichen Kollisionsnormen der befaßten Behörde bezeichnete Recht angewendet, wenn das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes diesem jeden Anspruch auf Unterhaltsleistung versagt.