Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Deutsche Demokratische Republik erklärt, das Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl. Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.