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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 311/1974

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Deutsche Demokratische Republik erklärt, das Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl. Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 311/1974 · Stammfassung

Fassungen ab: 07.06.1974

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 311/1974

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