Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Deutsche Demokratische Republik erklärt, das Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl. Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 311/1974
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 311/1974 · Stammfassung
Fassungen ab: 07.06.1974
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 311/1974 ↗
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