Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhalt des Gebäude- und Wohnungsregisters

. Das Register hat folgende Registereinheiten zu enthalten:

1. Adressen der Grundstücke (Anlage, Abschnitt A);

2. Adressen der Gebäude (Anlage, Abschnitt B);

3. Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt C der Anlage);

4. Beschreibungen der Gebäude (Anlage, Abschnitt D);

5. Beschreibungen der Wohnungen (Anlage, Abschnitt E);

6. Beschreibungen von Bauvorhaben (Anlage, Abschnitt F);

7. Beschreibung von sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt G der Anlage);

8. Adressen von Arbeitsstätten ohne Gebäude;

9. Adressen von Bauwerken im Sinne des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, und deren Beschreibungen;

10. Beschreibung von Energieausweisen für Gebäude, Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten (Abschnitt H der Anlage).