II. Hauptstück
Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters
der Landeshauptstadt Salzburg
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für die Landeshauptstadt Salzburg.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
II. Hauptstück
Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters
der Landeshauptstadt Salzburg
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für die Landeshauptstadt Salzburg.