Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Hauptstück

Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters

der Landeshauptstadt Salzburg

Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für die Landeshauptstadt Salzburg.