Ermittlung der Vorzugsstimmen
Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen () ist von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift () zu beurkunden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ermittlung der Vorzugsstimmen
Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen () ist von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift () zu beurkunden.