Beendigung des Mandates
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Für die Beendigung des Mandates eines einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates gelten die Bestimmungen des des Salzburger Stadtrechtes 1966.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Beendigung des Mandates
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Für die Beendigung des Mandates eines einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates gelten die Bestimmungen des des Salzburger Stadtrechtes 1966.