Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Dieses Hauptstück gilt für alle Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg.