Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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16. Teil

Besondere organisatorische Bestimmungen

Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten

. Erdgasunternehmen mit dem Sitz im Ausland, die inländische Endverbraucher versorgen, sind verpflichtet, gegenüber der Behörde einen Zustellungsbevollmächtigten gemäß zu bestellen.