Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

13. Teil

Erdgasleitungsanlagen und Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes

1. Abschnitt

Beschaffenheit von Erdgasleitungsanlagen

Technische Mindestanforderungen an Leitungsanlagen

. Zur Sicherstellung der den Netzbetreibern auferlegten Verpflichtungen sind bei der Errichtung, der Herstellung und beim Betrieb von Erdgasleitungsanlagen die Regeln der Technik () einzuhalten.