13. Teil
Erdgasleitungsanlagen und Speicheranlagen außerhalb des Mineralrohstoffgesetzes
1. Abschnitt
Beschaffenheit von Erdgasleitungsanlagen
Technische Mindestanforderungen an Leitungsanlagen
. Zur Sicherstellung der den Netzbetreibern auferlegten Verpflichtungen sind bei der Errichtung, der Herstellung und beim Betrieb von Erdgasleitungsanlagen die Regeln der Technik () einzuhalten.
