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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

1. Teil

Grundsätze

Verfassungsbestimmung

. (Verfassungsbestimmung) Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden.