1. Teil
Grundsätze
Verfassungsbestimmung
. (Verfassungsbestimmung) Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
Grundsätze
Verfassungsbestimmung
. (Verfassungsbestimmung) Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden.