Name und Sitz des Gemeindeverbandes
Der Name, der Sitz und die Aufgaben der Gemeindeverbände sind durch Gesetz bzw. Verordnung zu regeln.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Name und Sitz des Gemeindeverbandes
Der Name, der Sitz und die Aufgaben der Gemeindeverbände sind durch Gesetz bzw. Verordnung zu regeln.