In- und Außerkrafttreten
. (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Grenzüberflugsverordnung, BGBl. Nr. 111/1958, in der Fassung BGBl. Nr. 518/1985 außer Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel, , , , , , , und sowie die Überschriften zu und , in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
