Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schlußbestimmung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Juli 1981, LGBl. Nr. 53, mit der besondere Bau- und Benützungsvorschriften für landwirtschaftliche Bringungswege nach dem Salzburger Güter- und Seilwegegesetz 1970 erlassen werden, außer Kraft.