Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich

. (1) Die Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich dauert mindestens sieben Monate und umfaßt mindestens 1 000 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.

(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:

1. Spezielle Pflege im Operationsbereich

2. Allgemeine und spezielle chirurgische Gebiete

3. Hygiene und Medizintechnik

4. Planung und Organisation im Operationsbereich

5. Kommunikation.