Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehraufgaben

. Lehraufgaben umfassen

1. Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege und

2. Leitung von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, von Sonderausbildungen und von Lehrgängen für Pflegeassistenz.