Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

1. Hauptstück

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

. Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind:

1. der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,

2. die Pflegefachassistenz und

3. die Pflegeassistenz.