Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

. Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind:

1. der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,

2. die Pflegefachassistenz und

3. die Pflegeassistenz.