Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.08.2016.

Heutige Fassung öffnen

1. Hauptstück

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

. Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind:

1. der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und

2. die Pflegehilfe.