Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 6

SPEZIELLE ZUSATZAUSBILDUNG IN DER ANÄSTHESIEPFLEGE

Theoretische Ausbildung

Unterrichtsfach Lehrinhalte Mindest-stunden Lehrkraft Leistungs-feststellung Pflegerisches Sachgebiet: 80 1. Spezielle Pflege im Anästhesie-bereich – Pflegeprozess im Bereich der Anästhesie– Spezielle Pflege prae-, intra- und postoperativ im Rahmen der Anästhesie bei allen Altersgruppen– Dokumentation und Organisation Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person Komm. Prüfung 2. Biomedizini-sche Technik und Gerätelehre Gerätekunde (Funktion, Anwendung, Sicherheitsaspekte) Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Fachärztin / fachkompe-tente Person Einzelprüfung 3. Kommunika-tion und Ethik II – Konfliktmanagement– Stressbewältigung– Fachbezogene Ethik– interdisziplinäre Zusammenarbeit fachkompe-tente Person / Lehrer/in für GuK Beurteilung der Teilnahme 4. Forschung Analyse und Interpretation von Forschungsergebnissen Lehrer/in für GuK / fach-kompetente Person Beurteilung der Teilnahme Medizinisch-wissenschaft-liches Sachgebiet: 60 5. Anästhesiever-fahren – Allgemeine und spezielle Anästhesieverfahren in den verschiedenen Fachdisziplinen und allen Altersgruppen– Schmerztherapie Facharzt/ -ärztin / Arzt/Ärztin in Ausbildung zum/zur Facharzt/ -ärztin / fach-kompetente Person Komm. Prüfung GESAMT 140

Praktische Ausbildung

Ausbildungseinrichtung

Fachbereich

Mindeststunden

Fachabteilung einer Krankenanstalt

Pflege im Anästhesiebereich

180

nach Wahl der Leitung der Sonderaus-bildung:

  1. Fachabteilung oder sonstige Organisationseinheit einer Krankenanstalt

Pflege im intra- oder extramuralen Bereich (mit besonderem Bezug zum Anästhesiebereich)

80

GESAMT

 

260