Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leitung des Ausbildungsmoduls

. Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ hat unter Leitung eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, der/die zur Ausübung von Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt ist, zu stehen.