Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst

1. 118 Unterrichtseinheiten (UE) theoretische Ausbildung, davon

a) 93 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“ und

b) 25 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“,

sowie

2. 48 Stunden praktische Ausbildung.