Verständigung des Vermessungsamtes
. Die Verständigung des Vermessungsamtes von Änderungen im Eigentumsblatt hat zu unterbleiben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verständigung des Vermessungsamtes
. Die Verständigung des Vermessungsamtes von Änderungen im Eigentumsblatt hat zu unterbleiben.