Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meldung

Alle Krankheits- und Todesfälle, bei denen festgestellt wurde, dass sie Folge einer berufsbedingten Exposition gegenüber gefährlichen Arbeitsstoffen sind, sind dem für den inneren Dienst zuständigen Organ zu melden.