Geschäftsstelle
. Für die laufenden Geschäfte der Kommission und ihrer Ausschüsse ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Geschäftsstelle einzurichten. Diese ist von einem rechtskundigen Beamten zu leiten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstelle
. Für die laufenden Geschäfte der Kommission und ihrer Ausschüsse ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Geschäftsstelle einzurichten. Diese ist von einem rechtskundigen Beamten zu leiten.