Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bereitstellung von GVO zu anderen Zwecken als dem In-Verkehr-Bringen

. GVO, die für Arbeiten mit GVO im geschlossenen System, für eine Freisetzung oder für wissenschaftliche Zwecke einschließlich klinischer Prüfung bereitgestellt werden, müssen auf einem Etikett oder in einem Begleitdokument als GVO gekennzeichnet sein.