Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkraft- und Außerkrafttreten

. (1) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Gesundheitstelematikverordnung 2012, BGBl. II Nr. 483/2012, außer Kraft. Soweit die Gesundheitstelematikverordnung, BGBl. II Nr. 451/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 464/2010, noch in Geltung steht, tritt sie ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(3) , die Überschrift des 2. Abschnitts, , und 2, Abs. 3 Z 1, 2, 4, 8 und 9 bis 11, Abs. 4, 6 und 7, bis 3 und Abs. 2 bis 4, , , samt Überschrift, die Überschrift zu , und sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 11/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten , , § 4 samt Überschrift, , und die Anlage 2 außer Kraft.

(4) Für Medizinproduktehersteller (Teil 2 Z 34 der Anlage) ist bis 31. Juli 2026 nicht anzuwenden.