Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

6. Abschnitt:

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen zu MyHealth@EU

Allgemeine Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

. (1) Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung über MyHealth@EU ist für Zwecke der Gesundheitsvorsorge sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich öffentliche Gesundheit erforderlich gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i DSGVO.

(2) Die Teilnahme an MyHealth@EU ist für in Österreich wohnhafte oder sozialversicherte natürliche Personen freiwillig und unentgeltlich. Sie setzt das erklärte Einverständnis der Teilnehmenden (Opt-In) voraus, welches jederzeit zurückgezogen werden kann. Das Einverständnis (Opt-in) stellt keine Einwilligung iSd dar und erfüllt daher keine dementsprechende Rechtswirkung.

(3) Sozialversicherungsrechtliche Vorschriften bleiben von diesem Abschnitt unberührt.