Zugangsportal
. (1) Der Dachverband hat im übertragenen Wirkungsbereich ein Zugangsportal zu
1. ELGA und
2. eHealth-Anwendungen nach Maßgabe des 5. Abschnitts
zu betreiben. Dieses Zugangsportal bietet Funktionen zur Wahrung der Teilnehmer/innen/rechte gemäß und 16 an.
(2) Der Zugriff auf das Zugangsportal darf ausschließlich über Portale erfolgen,
1. die von einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft betrieben werden und
2. die die Überprüfung der eindeutigen Identität gemäß gewährleisten.
