Anpassung der Leistung von Amts wegen
. Die Anpassung der Leistungen gemäß ist von Amts wegen vorzunehmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung der Leistung von Amts wegen
. Die Anpassung der Leistungen gemäß ist von Amts wegen vorzunehmen.