Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze

. Die Bestimmungen über Eintreibung und Sicherung, Verjährung und Rückforderung von Beiträgen gelten entsprechend für Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze.