Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben

. Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Erteilung von Auskünften über

a) bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;

b) die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen;

c) das Versichertenservice der zuständigen Sozialversicherungsträger und das Service des Künstler-Sozialversicherungsfonds;

d) das Meldeverfahren aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis;

e) die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Sozialversicherung;

f) allgemeine Angelegenheiten des Verfahrens vor dem Sozialversicherungsträger und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds;

g) Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung;

2. Unterstützung bezüglich der Melde- und Auskunftspflichten nach den bis 22;

3. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf alle Arten von Leistungen der Sozialversicherung, auf freiwillige Versicherung, auf Rückerstattung von Beiträgen, auf Differenzbeitragsvorschreibung, auf Feststellung der Versicherungszeiten und auf Feststellung der Versicherungspflicht;

4. Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen nach dem K-SVFG.