Pension und Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
. Der Anspruch auf Pension wird unbeschadet eines allfälligen Ruhens nach durch die Unterbringung des Erkrankten in einer der im genannten Einrichtungen nicht berührt. Familien- und Taggeld nach werden Pensionisten aus eigener Versicherung (ausgenommen Pensionsberechtigte, die in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind oder deren Pension gemäß ruht) nicht gewährt.
