Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezug einer besonderen Pensionsleistung

. Eine besondere Pensionsleistung nach den §§ 20c, 20d oder 20e FSVG gilt für die Anwendung der Bestimmungen der bis 14g als Versorgungsleistung aus einer Einrichtung der gesetzlichen beruflichen Vertretung.