Bezug einer besonderen Pensionsleistung
. Eine besondere Pensionsleistung nach den §§ 20c, 20d oder 20e FSVG gilt für die Anwendung der Bestimmungen der bis 14g als Versorgungsleistung aus einer Einrichtung der gesetzlichen beruflichen Vertretung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug einer besonderen Pensionsleistung
. Eine besondere Pensionsleistung nach den §§ 20c, 20d oder 20e FSVG gilt für die Anwendung der Bestimmungen der bis 14g als Versorgungsleistung aus einer Einrichtung der gesetzlichen beruflichen Vertretung.