Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Forderungen des Bundes gegenüber Bediensteten

. Forderungen des Bundes gegenüber Bediensteten, die nach den und 24 Abs. 2 Arbeitnehmer der Bundesanstalt werden, gehen mit dem Entstehen des Dienstverhältnisses auf die Bundesanstalt über und sind von dieser dem Bund zu refundieren.