. Der Steuerpflichtige hat über die Veräußerungen von Speiseeis und Getränken täglich Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Veräußerungen einzeln nach Art, Menge und Verkaufspreis ersichtlich sind.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Steuerpflichtige hat über die Veräußerungen von Speiseeis und Getränken täglich Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Veräußerungen einzeln nach Art, Menge und Verkaufspreis ersichtlich sind.