Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wald- und Weidenutzungsrechte

Die Eigentümer von Liegenschaften, mit denen Nutzungsrechte im Sinne des des Steiermärkisches Einforstungs-Landesgesetz 1983, LGBl. Nr. 1/1983, verbunden sind und deren Rechte durch ein Bringungsrechtsverfahren berührt werden, haben in diesem Verfahren Parteistellung. Auf ihre Rechte hat die Agrarbehörde von Amts wegen Bedacht zu nehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2013