Eintragung in die öffentlichen Bücher
Werden durch Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so hat sie die Agrarbehörde von Amts wegen zu veranlassen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintragung in die öffentlichen Bücher
Werden durch Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so hat sie die Agrarbehörde von Amts wegen zu veranlassen.