Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des bezüglich der Befreiung von Gebühren nach dem GGG 1984 der Bundesminister für Justiz und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des bezüglich der Befreiung von Gebühren nach dem GGG 1984 der Bundesminister für Justiz und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.