Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Interessenten

Interessenten im Sinn des § 35 WRG. 1959, die eine nach § 34 Abs. 4 WRG. 1959 gebührende Entschädigungsleistung für die Einschränkung fremder Rechte grundsätzlich übernommen haben, sind der Wasserverband Untere Gusen und die LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste.