Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage „Schaunburgleiten“ des Wasserverbands Eferding und Umgebung wird in den Gemeinden Hartkirchen, Hinzenbach, Pupping und Stroheim das im umschriebene Grundwasserschongebiet „Schaunburgleiten", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.