Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage „Scharlinz“ der Linz Service GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste wird in den Gemeinden Linz, Leonding, Pasching und Traun das im umschriebene Grundwasserschongebiet „Scharlinz", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.