Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzen des Schongebiets und seiner Zonen

In der Anlage 1 sind die Außengrenzen sowie die Abgrenzung der Teilgebiete „Nördliches Eferdinger Becken West“ und „Nördliches Eferdinger Becken Ost“ sowie deren Kernzonen und Randzonen in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 20.000 dargestellt. In den Anlagen 2.1 bis 2.5 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebiets und seiner Zonen durch Detailpläne im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.