Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grenzen

In der Anlage 1 sind die Außengrenzen des Schongebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt. In der Anlage 2 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebiets durch einen Katasterplan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.