Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ziel

Zur Sicherung und zum Schutz der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Schladming (Grubegg-Bannwald-Quellen und Prinzenquelle) wird innerhalb der Stadtgemeinde Schladming und der Gemeinde Rohrmoos-Untertal ein Grundwasserschongebiet bestimmt.