Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2005, in Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2005, in Kraft.