Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zum Schutze der Heilquellen (Emmaquelle, Konstantinquelle, Wehrlequelle, Maria-Theresien-Quelle, Römerquelle und Sophienquelle) in der Gemeinde Bad Gleichenberg (politischer Bezirk Feldbach) und in der Gemeinde Hof bei Straden (politischer Bezirk Radkersburg) des Johannesbrunnens werden zwei Grundwasserschongebiete bestimmt, von denen jedes für sich aus den Schutzzonen I und II besteht.