Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Alle im angeführten Höhenkoten beziehen sich auf das Blatt 132 (Ausgabe 154) mit einzelnen Nachträgen der provisorischen Ausgabe der österreichischen Karte 1 : 50.000.

(2) Das im festgelegte Gebiet ist in Karten eingetragen, die beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Fachabteilungsgruppe Landesbaudirektion - Wasserbuch), bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben und beim Stadtamt Leoben aufliegen.